Eine gute Regelung wirkt im Alltag – und in der Krise
Der Gesellschaftsvertrag ist das rechtliche Fundament eines Unternehmens. Er sollte nicht nur den Status quo abbilden, sondern auch künftige Entwicklungen mitdenken: Wachstum, Nachfolge, neue Gesellschafter oder Veränderungen in der Führung. Gerade bei älteren Verträgen oder durch Erbschaften entstandenen Beteiligungen sind oft Aktualisierungen notwendig – rechtlich, steuerlich und praktisch.
Was wir für Sie tun:
Wir entwerfen und überarbeiten Gesellschaftsverträge, die rechtlich tragfähig, steuerlich abgestimmt und klar formuliert sind. Dabei achten wir auf praxistaugliche Regelungen, die Streit vermeiden und Handlungsspielraum sichern – heute und morgen.
Eine gute Regelung wirkt im Alltag – und in der Krise
Der Gesellschaftsvertrag ist das rechtliche Fundament eines Unternehmens. Er sollte nicht nur den Status quo abbilden, sondern auch künftige Entwicklungen mitdenken: Wachstum, Nachfolge, neue Gesellschafter oder Veränderungen in der Führung. Gerade bei älteren Verträgen oder durch Erbschaften entstandenen Beteiligungen sind oft Aktualisierungen notwendig – rechtlich, steuerlich und praktisch.
Was wir für Sie tun:
Wir entwerfen und überarbeiten Gesellschaftsverträge, die rechtlich tragfähig, steuerlich abgestimmt und klar formuliert sind. Dabei achten wir auf praxistaugliche Regelungen, die Streit vermeiden und Handlungsspielraum sichern – heute und morgen.
Wer entscheidet – und mit welcher Mehrheit?
In vielen Gesellschaften ist unklar geregelt, wer wofür verantwortlich ist und wie Entscheidungen getroffen werden. Gerade in Familiengesellschaften oder Beteiligungskonstellationen kann das zu Spannungen oder Stillstand führen. Auch die Rollen von Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und sonstigen Gesellschaftsorganen sollten sinnvoll aufeinander abgestimmt sein.
Was wir für Sie tun:
Wir analysieren Ihre bestehende Struktur, klären Zuständigkeiten und entwickeln Regelungen für Entscheidungsfindung, Stimmrechte und Vertretung. So entsteht ein rechtlicher Rahmen, der Führung ermöglicht – nicht verhindert.
Wer entscheidet – und mit welcher Mehrheit?
In vielen Gesellschaften ist unklar geregelt, wer wofür verantwortlich ist und wie Entscheidungen getroffen werden. Gerade in Familiengesellschaften oder Beteiligungskonstellationen kann das zu Spannungen oder Stillstand führen. Auch die Rollen von Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und sonstigen Gesellschaftsorganen sollten sinnvoll aufeinander abgestimmt sein.
Was wir für Sie tun:
Wir analysieren Ihre bestehende Struktur, klären Zuständigkeiten und entwickeln Regelungen für Entscheidungsfindung, Stimmrechte und Vertretung. So entsteht ein rechtlicher Rahmen, der Führung ermöglicht – nicht verhindert.
Wenn gemeinsame Wege infrage stehen
Unterschiedliche Auffassungen unter Gesellschaftern gehören zur unternehmerischen Realität – wichtig ist, wie damit umgegangen wird. Fehlen klare Regelungen oder eine neutrale Moderation, drohen langwierige Auseinandersetzungen. Dabei geht es oft nicht nur ums Recht – sondern um Vertrauen, Wertschätzung und eine respektvolle Trennung, wenn nötig.
Was wir für Sie tun:
Wir beraten Sie in angespannten Gesellschafterlagen, begleiten Vergleichsgespräche oder führen eine strukturierte Mediation durch. Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen durchsetzungsstark, aber lösungsorientiert – mit Blick auf den Schutz des Unternehmens.
Wenn gemeinsame Wege infrage stehen
Unterschiedliche Auffassungen unter Gesellschaftern gehören zur unternehmerischen Realität – wichtig ist, wie damit umgegangen wird. Fehlen klare Regelungen oder eine neutrale Moderation, drohen langwierige Auseinandersetzungen. Dabei geht es oft nicht nur ums Recht – sondern um Vertrauen, Wertschätzung und eine respektvolle Trennung, wenn nötig.
Was wir für Sie tun:
Wir beraten Sie in angespannten Gesellschafterlagen, begleiten Vergleichsgespräche oder führen eine strukturierte Mediation durch. Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen durchsetzungsstark, aber lösungsorientiert – mit Blick auf den Schutz des Unternehmens.
Veränderungen regeln, ohne Unruhe zu stiften
Neue Gesellschafter bringen frischen Wind – oder neue Herausforderungen. Und wer ausscheidet, erwartet eine faire Abfindung. Ohne klare Regeln kann das zu Konflikten oder finanziellen Belastungen führen. Die Herausforderung: Ein- und Austritt so zu gestalten, dass sie möglich sind, aber nicht gefährlich für das Unternehmen oder die übrigen Gesellschafter.
Was wir für Sie tun:
Wir gestalten rechtlich belastbare Eintritts- und Austrittsklauseln, beraten zu Bewertungsfragen und Abfindungsmodellen und begleiten Transaktionen intern wie extern – diskret, strukturiert und mit Blick für das wirtschaftlich Machbare.
Veränderungen regeln, ohne Unruhe zu stiften
Neue Gesellschafter bringen frischen Wind – oder neue Herausforderungen. Und wer ausscheidet, erwartet eine faire Abfindung. Ohne klare Regeln kann das zu Konflikten oder finanziellen Belastungen führen. Die Herausforderung: Ein- und Austritt so zu gestalten, dass sie möglich sind, aber nicht gefährlich für das Unternehmen oder die übrigen Gesellschafter.
Was wir für Sie tun:
Wir gestalten rechtlich belastbare Eintritts- und Austrittsklauseln, beraten zu Bewertungsfragen und Abfindungsmodellen und begleiten Transaktionen intern wie extern – diskret, strukturiert und mit Blick für das wirtschaftlich Machbare.
Gesellschaftsanteile gehören nicht automatisch zur Erbmasse
Gerade in Unternehmerfamilien ist es sinnvoll, die Weitergabe von Gesellschaftsanteilen im Todesfall oder bei Schenkungen gezielt zu steuern. Ohne vertragliche Regelung drohen ungewollte Beteiligungen oder Streit unter Erben. Auch steuerlich ist eine vorausschauende Gestaltung erforderlich – etwa bei Nutzung von Freibeträgen oder der Anknüpfung an Familiengesellschaften.
Was wir für Sie tun:
Wir entwickeln Nachfolgeklauseln, Erbeintrittsregelungen und Vinkulierungen, die sowohl rechtlich wirksam als auch familiär tragfähig sind. Dabei beziehen wir steuerliche Fragen ebenso ein wie erbrechtliche Besonderheiten – und sorgen für Kontinuität im Unternehmen.
Gesellschaftsanteile gehören nicht automatisch zur Erbmasse
Gerade in Unternehmerfamilien ist es sinnvoll, die Weitergabe von Gesellschaftsanteilen im Todesfall oder bei Schenkungen gezielt zu steuern. Ohne vertragliche Regelung drohen ungewollte Beteiligungen oder Streit unter Erben. Auch steuerlich ist eine vorausschauende Gestaltung erforderlich – etwa bei Nutzung von Freibeträgen oder der Anknüpfung an Familiengesellschaften.
Was wir für Sie tun:
Wir entwickeln Nachfolgeklauseln, Erbeintrittsregelungen und Vinkulierungen, die sowohl rechtlich wirksam als auch familiär tragfähig sind. Dabei beziehen wir steuerliche Fragen ebenso ein wie erbrechtliche Besonderheiten – und sorgen für Kontinuität im Unternehmen.
Transparenz und Rechtssicherheit bei Entscheidungen
Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan vieler Gesellschaften. Doch formale Fehler, unklare Mehrheitsverhältnisse oder emotionale Spannungen können dazu führen, dass Beschlüsse später anfechtbar oder wirkungslos sind. Eine klare Vorbereitung, rechtlich saubere Umsetzung und – bei Bedarf – externe Moderation können helfen, die Entscheidungsfähigkeit zu erhalten.
Was wir für Sie tun:
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Gesellschafterversammlungen – auf Wunsch auch vor Ort oder in beratender Funktion. Bei Beschlussanfechtungen oder Satzungsklärungen vertreten wir Sie kompetent und diskret.
Transparenz und Rechtssicherheit bei Entscheidungen
Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan vieler Gesellschaften. Doch formale Fehler, unklare Mehrheitsverhältnisse oder emotionale Spannungen können dazu führen, dass Beschlüsse später anfechtbar oder wirkungslos sind. Eine klare Vorbereitung, rechtlich saubere Umsetzung und – bei Bedarf – externe Moderation können helfen, die Entscheidungsfähigkeit zu erhalten.
Was wir für Sie tun:
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Gesellschafterversammlungen – auf Wunsch auch vor Ort oder in beratender Funktion. Bei Beschlussanfechtungen oder Satzungsklärungen vertreten wir Sie kompetent und diskret.
Verantwortung gemeinsam tragen – sinnvoll organisiert
Viele Unternehmerfamilien wünschen sich strukturierte Mitwirkung ohne operative Einmischung. Ein Beirat oder ein Aufsichtsgremium kann helfen, strategische Fragen zu begleiten, die Geschäftsführung zu entlasten und die Familie einzubinden – ohne den Alltag zu lähmen. Entscheidend ist, wie diese Gremien rechtlich eingebunden, personell besetzt und mit Kompetenzen ausgestattet sind.
Was wir für Sie tun:
Wir konzipieren mit Ihnen passende Governance-Strukturen – ob Beirat, Familienversammlung oder Geschäftsordnung. Dabei achten wir auf praxistaugliche Formulierungen, verbindliche Prozesse und eine klare Rollenverteilung.
Verantwortung gemeinsam tragen – sinnvoll organisiert
Viele Unternehmerfamilien wünschen sich strukturierte Mitwirkung ohne operative Einmischung. Ein Beirat oder ein Aufsichtsgremium kann helfen, strategische Fragen zu begleiten, die Geschäftsführung zu entlasten und die Familie einzubinden – ohne den Alltag zu lähmen. Entscheidend ist, wie diese Gremien rechtlich eingebunden, personell besetzt und mit Kompetenzen ausgestattet sind.
Was wir für Sie tun:
Wir konzipieren mit Ihnen passende Governance-Strukturen – ob Beirat, Familienversammlung oder Geschäftsordnung. Dabei achten wir auf praxistaugliche Formulierungen, verbindliche Prozesse und eine klare Rollenverteilung.