Gewinne steuern, Vermögen sichern
Holdinggesellschaften ermöglichen es, unternehmerisches Vermögen gezielt zu steuern: Gewinne können steuergünstig vereinnahmt, Beteiligungen gehalten oder verkauft, Risiken getrennt und Nachfolgefragen vorbereitet werden. Gerade bei wachsenden Unternehmensgruppen oder generationenübergreifenden Vermögensstrukturen bieten Holdingmodelle klare Vorteile – steuerlich wie organisatorisch.
Was wir für Sie tun:
Wir entwickeln mit Ihnen eine Holdingstruktur, die zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Familie und Ihren Zukunftsplänen passt. Dabei beraten wir zur steuerlichen Ausgestaltung, gesellschaftsrechtlichen Einbindung und zur optimalen Nutzung von Beteiligungsfreistellungen.
Gewinne steuern, Vermögen sichern
Holdinggesellschaften ermöglichen es, unternehmerisches Vermögen gezielt zu steuern: Gewinne können steuergünstig vereinnahmt, Beteiligungen gehalten oder verkauft, Risiken getrennt und Nachfolgefragen vorbereitet werden. Gerade bei wachsenden Unternehmensgruppen oder generationenübergreifenden Vermögensstrukturen bieten Holdingmodelle klare Vorteile – steuerlich wie organisatorisch.
Was wir für Sie tun:
Wir entwickeln mit Ihnen eine Holdingstruktur, die zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Familie und Ihren Zukunftsplänen passt. Dabei beraten wir zur steuerlichen Ausgestaltung, gesellschaftsrechtlichen Einbindung und zur optimalen Nutzung von Beteiligungsfreistellungen.
Risiken begrenzen, Werte schützen
Unternehmerisches und privates Vermögen sollten klar voneinander getrennt sein – rechtlich, steuerlich und strategisch. Nur so lässt sich vermeiden, dass unternehmerische Risiken auf das Privatvermögen durchschlagen – etwa im Fall von Haftung, Krise oder Insolvenz. Auch steuerlich empfiehlt sich häufig eine klare Zuordnung von Vermögensbestandteilen.
Was wir für Sie tun:
Wir analysieren Ihre Vermögensstruktur und entwickeln rechtlich wie steuerlich belastbare Trennungskonzepte. Dazu gehören Betriebsaufspaltungen, Übertragungen, Vermögensverwaltungen oder steueroptimierte Entnahmen – abgestimmt auf Ihre familiären und unternehmerischen Ziele.
Risiken begrenzen, Werte schützen
Unternehmerisches und privates Vermögen sollten klar voneinander getrennt sein – rechtlich, steuerlich und strategisch. Nur so lässt sich vermeiden, dass unternehmerische Risiken auf das Privatvermögen durchschlagen – etwa im Fall von Haftung, Krise oder Insolvenz. Auch steuerlich empfiehlt sich häufig eine klare Zuordnung von Vermögensbestandteilen.
Was wir für Sie tun:
Wir analysieren Ihre Vermögensstruktur und entwickeln rechtlich wie steuerlich belastbare Trennungskonzepte. Dazu gehören Betriebsaufspaltungen, Übertragungen, Vermögensverwaltungen oder steueroptimierte Entnahmen – abgestimmt auf Ihre familiären und unternehmerischen Ziele.
Gestaltungsspielräume nutzen, Substanz erhalten
Immobilien, Beteiligungen oder andere Vermögenswerte lassen sich durch spezielle Strukturen sinnvoll aus dem operativen Betrieb herauslösen – etwa über Betriebsaufspaltungen oder vermögensverwaltende GmbHs. So können steuerliche Vorteile gesichert und Risiken reduziert werden. Diese Konstruktionen erfordern jedoch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung.
Was wir für Sie tun:
Wir prüfen, ob und wie sich eine Betriebsaufspaltung oder Vermögensverwaltung für Ihre Situation eignet. Bei Bedarf gestalten wir entsprechende Verträge, prüfen steuerliche Risiken und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung.
Gestaltungsspielräume nutzen, Substanz erhalten
Immobilien, Beteiligungen oder andere Vermögenswerte lassen sich durch spezielle Strukturen sinnvoll aus dem operativen Betrieb herauslösen – etwa über Betriebsaufspaltungen oder vermögensverwaltende GmbHs. So können steuerliche Vorteile gesichert und Risiken reduziert werden. Diese Konstruktionen erfordern jedoch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung.
Was wir für Sie tun:
Wir prüfen, ob und wie sich eine Betriebsaufspaltung oder Vermögensverwaltung für Ihre Situation eignet. Bei Bedarf gestalten wir entsprechende Verträge, prüfen steuerliche Risiken und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung.
Strukturen anpassen – ohne unnötige Steuerlast
Unternehmen entwickeln sich weiter – und ihre rechtlichen Strukturen sollten mitwachsen. Ob zur Effizienzsteigerung, Vorbereitung eines Verkaufs oder zur Vereinfachung innerhalb von Unternehmensgruppen: Umstrukturierungen können viele Vorteile bringen, müssen aber sauber geplant werden. Das Umwandlungssteuergesetz bietet hierfür zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.
Was wir für Sie tun:
Wir begleiten Sie bei Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechseln oder Einbringungen – steuerlich neutral, rechtlich abgesichert und auf Ihre Ziele abgestimmt. Dabei achten wir auf Machbarkeit, Fristen und interne Abläufe.
Strukturen anpassen – ohne unnötige Steuerlast
Unternehmen entwickeln sich weiter – und ihre rechtlichen Strukturen sollten mitwachsen. Ob zur Effizienzsteigerung, Vorbereitung eines Verkaufs oder zur Vereinfachung innerhalb von Unternehmensgruppen: Umstrukturierungen können viele Vorteile bringen, müssen aber sauber geplant werden. Das Umwandlungssteuergesetz bietet hierfür zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.
Was wir für Sie tun:
Wir begleiten Sie bei Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechseln oder Einbringungen – steuerlich neutral, rechtlich abgesichert und auf Ihre Ziele abgestimmt. Dabei achten wir auf Machbarkeit, Fristen und interne Abläufe.
Realisieren, ohne zu überfordern
Gerade bei Beteiligungen, Immobilien oder anderen langlebigen Vermögenswerten bestehen oft erhebliche stille Reserven. Deren Aufdeckung durch Verkauf oder Entnahme kann zu einer erheblichen Steuerbelastung führen – wenn nicht rechtzeitig geplant wird. Eine kluge Steuerplanung kann hier Liquidität schonen und Risiken begrenzen.
Was wir für Sie tun:
Wir prüfen, wie stille Reserven steuerlich optimiert realisiert oder übertragen werden können – etwa durch Gestaltungen nach dem Umwandlungssteuergesetz, § 6b EStG oder andere Instrumente. So helfen wir Ihnen, steuerliche Belastung zu steuern und Vermögenswerte strategisch zu bewegen.
Realisieren, ohne zu überfordern
Gerade bei Beteiligungen, Immobilien oder anderen langlebigen Vermögenswerten bestehen oft erhebliche stille Reserven. Deren Aufdeckung durch Verkauf oder Entnahme kann zu einer erheblichen Steuerbelastung führen – wenn nicht rechtzeitig geplant wird. Eine kluge Steuerplanung kann hier Liquidität schonen und Risiken begrenzen.
Was wir für Sie tun:
Wir prüfen, wie stille Reserven steuerlich optimiert realisiert oder übertragen werden können – etwa durch Gestaltungen nach dem Umwandlungssteuergesetz, § 6b EStG oder andere Instrumente. So helfen wir Ihnen, steuerliche Belastung zu steuern und Vermögenswerte strategisch zu bewegen.
Ausschütten oder thesaurieren – mit Strategie
Wie ein Unternehmen mit seinem Gewinn umgeht, hat weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Folgen. Thesaurierung kann zu Steuerstundung führen, Ausschüttung kann Liquidität sichern – beides sollte gut geplant und abgestimmt sein. Gerade bei größeren Gewinnen und mehreren Beteiligten ist eine durchdachte Gewinnverwendung essenziell.
Was wir für Sie tun:
Wir beraten Sie zur optimalen Verwendung Ihrer Unternehmensgewinne – ob durch Rücklagenbildung, steuerbegünstigte Thesaurierung (§ 34a EStG), verdeckte Einlagen oder andere Möglichkeiten. Unser Ziel: eine klare Strategie, die Steuern spart und Handlungsspielraum schafft.
Ausschütten oder thesaurieren – mit Strategie
Wie ein Unternehmen mit seinem Gewinn umgeht, hat weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Folgen. Thesaurierung kann zu Steuerstundung führen, Ausschüttung kann Liquidität sichern – beides sollte gut geplant und abgestimmt sein. Gerade bei größeren Gewinnen und mehreren Beteiligten ist eine durchdachte Gewinnverwendung essenziell.
Was wir für Sie tun:
Wir beraten Sie zur optimalen Verwendung Ihrer Unternehmensgewinne – ob durch Rücklagenbildung, steuerbegünstigte Thesaurierung (§ 34a EStG), verdeckte Einlagen oder andere Möglichkeiten. Unser Ziel: eine klare Strategie, die Steuern spart und Handlungsspielraum schafft.
Grenzüberschreitend denken – rechtssicher handeln
Bei unternehmerischem Engagement über Ländergrenzen hinweg stellen sich besondere Fragen: Standortwahl, Besteuerung von Gewinnen, Quellensteuern, Verrechnungspreise – all das muss frühzeitig durchdacht und regelmäßig angepasst werden. Auch bei Auslandsbeteiligungen, Holdinggesellschaften oder Immobilien im Ausland sind klare rechtliche und steuerliche Strukturen unerlässlich.
Was wir für Sie tun:
Wir beraten Sie bei der Entwicklung und Prüfung internationaler Strukturen – unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerpflichten im Ausland und deutscher Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG). In komplexen Fällen arbeiten wir mit erfahrenen internationalen Partnern zusammen.
Grenzüberschreitend denken – rechtssicher handeln
Bei unternehmerischem Engagement über Ländergrenzen hinweg stellen sich besondere Fragen: Standortwahl, Besteuerung von Gewinnen, Quellensteuern, Verrechnungspreise – all das muss frühzeitig durchdacht und regelmäßig angepasst werden. Auch bei Auslandsbeteiligungen, Holdinggesellschaften oder Immobilien im Ausland sind klare rechtliche und steuerliche Strukturen unerlässlich.
Was wir für Sie tun:
Wir beraten Sie bei der Entwicklung und Prüfung internationaler Strukturen – unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerpflichten im Ausland und deutscher Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG). In komplexen Fällen arbeiten wir mit erfahrenen internationalen Partnern zusammen.