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Unternehmens­struk­tur und Steuer­plan­ung

Ein gesundes Unternehmen braucht eine klare, durchdachte Struktur – rechtlich wie steuerlich. Wer privat und betrieblich sauber trennt, wer haftungs- und steuerrechtliche Spielräume kennt und nutzt, legt die Grundlage für Stabilität, Skalierbarkeit und Vermögenssicherung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Unternehmensstruktur auf den Prüfstand zu stellen und steuerlich wie gesellschaftsrechtlich klug zu gestalten – sei es durch Holdingmodelle, Betriebsaufspaltungen oder gezielte Umstrukturierungen. Ziel ist eine stabile Ordnung Ihrer Verhältnisse – abgestimmt auf Ihre Ziele, Ihre Familie und Ihr Lebenswerk.

Unternehmensstruktur und Steuerplanung

Unsere Expertise im Überblick

Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist der Themenbereich Unternehmensstruktur und Steuerplanung. Neben allgemeinen Sachverhalten wie steuerlichen Fragestellungen und Struktur- und Haftungsfragen betreuen wir insbesondere solche Mandate, bei denen Unternehmensvermögen und Immobilienvermögen von Bedeutung sind. Gleich ob komplexe Sachverhalte oder internationaler Bezug – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner und beraten, gestalten und vertreten Sie umfassend und zielgerichtet.

Unternehmensstruktur und Steuerplanung

Unsere Expertise im Überblick

Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist der Themenbereich Unternehmensstruktur und Steuerplanung. Neben allgemeinen Sachverhalten wie steuerlichen Fragestellungen und Struktur- und Haftungsfragen betreuen wir insbesondere solche Mandate, bei denen Unternehmensvermögen und Immobilienvermögen von Bedeutung sind. Gleich ob komplexe Sachverhalte oder internationaler Bezug – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner und beraten, gestalten und vertreten Sie umfassend und zielgerichtet.
Holdingstruktur als strategisches Instrument

Gewinne steuern, Vermögen sichern

Holdinggesellschaften ermöglichen es, unternehmerisches Vermögen gezielt zu steuern: Gewinne können steuergünstig vereinnahmt, Beteiligungen gehalten oder verkauft, Risiken getrennt und Nachfolgefragen vorbereitet werden. Gerade bei wachsenden Unternehmensgruppen oder generationenübergreifenden Vermögensstrukturen bieten Holdingmodelle klare Vorteile – steuerlich wie organisatorisch.

Was wir für Sie tun:
Wir entwickeln mit Ihnen eine Holdingstruktur, die zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Familie und Ihren Zukunftsplänen passt. Dabei beraten wir zur steuerlichen Ausgestaltung, gesellschaftsrechtlichen Einbindung und zur optimalen Nutzung von Beteiligungsfreistellungen.

Holdingstruktur als strategisches Instrument

Gewinne steuern, Vermögen sichern

Holdinggesellschaften ermöglichen es, unternehmerisches Vermögen gezielt zu steuern: Gewinne können steuergünstig vereinnahmt, Beteiligungen gehalten oder verkauft, Risiken getrennt und Nachfolgefragen vorbereitet werden. Gerade bei wachsenden Unternehmensgruppen oder generationenübergreifenden Vermögensstrukturen bieten Holdingmodelle klare Vorteile – steuerlich wie organisatorisch.

Was wir für Sie tun:
Wir entwickeln mit Ihnen eine Holdingstruktur, die zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Familie und Ihren Zukunftsplänen passt. Dabei beraten wir zur steuerlichen Ausgestaltung, gesellschaftsrechtlichen Einbindung und zur optimalen Nutzung von Beteiligungsfreistellungen.

Trennung von Betriebs- und Privatvermögen

Risiken begrenzen, Werte schützen

Unternehmerisches und privates Vermögen sollten klar voneinander getrennt sein – rechtlich, steuerlich und strategisch. Nur so lässt sich vermeiden, dass unternehmerische Risiken auf das Privatvermögen durchschlagen – etwa im Fall von Haftung, Krise oder Insolvenz. Auch steuerlich empfiehlt sich häufig eine klare Zuordnung von Vermögensbestandteilen.

Was wir für Sie tun:
Wir analysieren Ihre Vermögensstruktur und entwickeln rechtlich wie steuerlich belastbare Trennungskonzepte. Dazu gehören Betriebsaufspaltungen, Übertragungen, Vermögensverwaltungen oder steueroptimierte Entnahmen – abgestimmt auf Ihre familiären und unternehmerischen Ziele.

Trennung von Betriebs- und Privatvermögen

Risiken begrenzen, Werte schützen

Unternehmerisches und privates Vermögen sollten klar voneinander getrennt sein – rechtlich, steuerlich und strategisch. Nur so lässt sich vermeiden, dass unternehmerische Risiken auf das Privatvermögen durchschlagen – etwa im Fall von Haftung, Krise oder Insolvenz. Auch steuerlich empfiehlt sich häufig eine klare Zuordnung von Vermögensbestandteilen.

Was wir für Sie tun:
Wir analysieren Ihre Vermögensstruktur und entwickeln rechtlich wie steuerlich belastbare Trennungskonzepte. Dazu gehören Betriebsaufspaltungen, Übertragungen, Vermögensverwaltungen oder steueroptimierte Entnahmen – abgestimmt auf Ihre familiären und unternehmerischen Ziele.

Betriebsaufspaltung und vermögensverwaltende Gesellschaften

Gestaltungsspielräume nutzen, Substanz erhalten

Immobilien, Beteiligungen oder andere Vermögenswerte lassen sich durch spezielle Strukturen sinnvoll aus dem operativen Betrieb herauslösen – etwa über Betriebsaufspaltungen oder vermögensverwaltende GmbHs. So können steuerliche Vorteile gesichert und Risiken reduziert werden. Diese Konstruktionen erfordern jedoch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung.

Was wir für Sie tun:
Wir prüfen, ob und wie sich eine Betriebsaufspaltung oder Vermögensverwaltung für Ihre Situation eignet. Bei Bedarf gestalten wir entsprechende Verträge, prüfen steuerliche Risiken und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung.

Betriebsaufspaltung und vermögensverwaltende Gesellschaften

Gestaltungsspielräume nutzen, Substanz erhalten

Immobilien, Beteiligungen oder andere Vermögenswerte lassen sich durch spezielle Strukturen sinnvoll aus dem operativen Betrieb herauslösen – etwa über Betriebsaufspaltungen oder vermögensverwaltende GmbHs. So können steuerliche Vorteile gesichert und Risiken reduziert werden. Diese Konstruktionen erfordern jedoch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung.

Was wir für Sie tun:
Wir prüfen, ob und wie sich eine Betriebsaufspaltung oder Vermögensverwaltung für Ihre Situation eignet. Bei Bedarf gestalten wir entsprechende Verträge, prüfen steuerliche Risiken und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung.

Umstrukturierung und Reorganisation

Strukturen anpassen – ohne unnötige Steuerlast

Unternehmen entwickeln sich weiter – und ihre rechtlichen Strukturen sollten mitwachsen. Ob zur Effizienzsteigerung, Vorbereitung eines Verkaufs oder zur Vereinfachung innerhalb von Unternehmensgruppen: Umstrukturierungen können viele Vorteile bringen, müssen aber sauber geplant werden. Das Umwandlungssteuergesetz bietet hierfür zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

Was wir für Sie tun:
Wir begleiten Sie bei Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechseln oder Einbringungen – steuerlich neutral, rechtlich abgesichert und auf Ihre Ziele abgestimmt. Dabei achten wir auf Machbarkeit, Fristen und interne Abläufe.

Umstrukturierung und Reorganisation

Strukturen anpassen – ohne unnötige Steuerlast

Unternehmen entwickeln sich weiter – und ihre rechtlichen Strukturen sollten mitwachsen. Ob zur Effizienzsteigerung, Vorbereitung eines Verkaufs oder zur Vereinfachung innerhalb von Unternehmensgruppen: Umstrukturierungen können viele Vorteile bringen, müssen aber sauber geplant werden. Das Umwandlungssteuergesetz bietet hierfür zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

Was wir für Sie tun:
Wir begleiten Sie bei Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechseln oder Einbringungen – steuerlich neutral, rechtlich abgesichert und auf Ihre Ziele abgestimmt. Dabei achten wir auf Machbarkeit, Fristen und interne Abläufe.

Steuerplanung bei stillen Reserven

Realisieren, ohne zu überfordern

Gerade bei Beteiligungen, Immobilien oder anderen langlebigen Vermögenswerten bestehen oft erhebliche stille Reserven. Deren Aufdeckung durch Verkauf oder Entnahme kann zu einer erheblichen Steuerbelastung führen – wenn nicht rechtzeitig geplant wird. Eine kluge Steuerplanung kann hier Liquidität schonen und Risiken begrenzen.

Was wir für Sie tun:
Wir prüfen, wie stille Reserven steuerlich optimiert realisiert oder übertragen werden können – etwa durch Gestaltungen nach dem Umwandlungssteuergesetz, § 6b EStG oder andere Instrumente. So helfen wir Ihnen, steuerliche Belastung zu steuern und Vermögenswerte strategisch zu bewegen.

Steuerplanung bei stillen Reserven

Realisieren, ohne zu überfordern

Gerade bei Beteiligungen, Immobilien oder anderen langlebigen Vermögenswerten bestehen oft erhebliche stille Reserven. Deren Aufdeckung durch Verkauf oder Entnahme kann zu einer erheblichen Steuerbelastung führen – wenn nicht rechtzeitig geplant wird. Eine kluge Steuerplanung kann hier Liquidität schonen und Risiken begrenzen.

Was wir für Sie tun:
Wir prüfen, wie stille Reserven steuerlich optimiert realisiert oder übertragen werden können – etwa durch Gestaltungen nach dem Umwandlungssteuergesetz, § 6b EStG oder andere Instrumente. So helfen wir Ihnen, steuerliche Belastung zu steuern und Vermögenswerte strategisch zu bewegen.

Gewinnverwendung und Rücklagenbildung

Ausschütten oder thesaurieren – mit Strategie

Wie ein Unternehmen mit seinem Gewinn umgeht, hat weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Folgen. Thesaurierung kann zu Steuerstundung führen, Ausschüttung kann Liquidität sichern – beides sollte gut geplant und abgestimmt sein. Gerade bei größeren Gewinnen und mehreren Beteiligten ist eine durchdachte Gewinnverwendung essenziell.

Was wir für Sie tun:
Wir beraten Sie zur optimalen Verwendung Ihrer Unternehmensgewinne – ob durch Rücklagenbildung, steuerbegünstigte Thesaurierung (§ 34a EStG), verdeckte Einlagen oder andere Möglichkeiten. Unser Ziel: eine klare Strategie, die Steuern spart und Handlungsspielraum schafft.

Gewinnverwendung und Rücklagenbildung

Ausschütten oder thesaurieren – mit Strategie

Wie ein Unternehmen mit seinem Gewinn umgeht, hat weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Folgen. Thesaurierung kann zu Steuerstundung führen, Ausschüttung kann Liquidität sichern – beides sollte gut geplant und abgestimmt sein. Gerade bei größeren Gewinnen und mehreren Beteiligten ist eine durchdachte Gewinnverwendung essenziell.

Was wir für Sie tun:
Wir beraten Sie zur optimalen Verwendung Ihrer Unternehmensgewinne – ob durch Rücklagenbildung, steuerbegünstigte Thesaurierung (§ 34a EStG), verdeckte Einlagen oder andere Möglichkeiten. Unser Ziel: eine klare Strategie, die Steuern spart und Handlungsspielraum schafft.

Internationale Strukturen und Besteuerung

Grenzüberschreitend denken – rechtssicher handeln

Bei unternehmerischem Engagement über Ländergrenzen hinweg stellen sich besondere Fragen: Standortwahl, Besteuerung von Gewinnen, Quellensteuern, Verrechnungspreise – all das muss frühzeitig durchdacht und regelmäßig angepasst werden. Auch bei Auslandsbeteiligungen, Holdinggesellschaften oder Immobilien im Ausland sind klare rechtliche und steuerliche Strukturen unerlässlich.

Was wir für Sie tun:
Wir beraten Sie bei der Entwicklung und Prüfung internationaler Strukturen – unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerpflichten im Ausland und deutscher Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG). In komplexen Fällen arbeiten wir mit erfahrenen internationalen Partnern zusammen.

Internationale Strukturen und Besteuerung

Grenzüberschreitend denken – rechtssicher handeln

Bei unternehmerischem Engagement über Ländergrenzen hinweg stellen sich besondere Fragen: Standortwahl, Besteuerung von Gewinnen, Quellensteuern, Verrechnungspreise – all das muss frühzeitig durchdacht und regelmäßig angepasst werden. Auch bei Auslandsbeteiligungen, Holdinggesellschaften oder Immobilien im Ausland sind klare rechtliche und steuerliche Strukturen unerlässlich.

Was wir für Sie tun:
Wir beraten Sie bei der Entwicklung und Prüfung internationaler Strukturen – unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerpflichten im Ausland und deutscher Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG). In komplexen Fällen arbeiten wir mit erfahrenen internationalen Partnern zusammen.

Ihre Fragen verdienen klare Antworten

Sprechen Sie uns an

Sie benötigen rechtliche Begleitung in einer unternehmerischen Angelegenheit? Ob in der Gestaltung, der Absicherung oder in einer herausfordernden Situation – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Dort können Sie uns auch diskret erste Informationen übermitteln. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen – persönlich, respektvoll und verbindlich.

Ihre Fragen verdienen klare Antworten

Sprechen Sie uns an

Sie benötigen rechtliche Begleitung in einer unternehmerischen Angelegenheit? Ob in der Gestaltung, der Absicherung oder in einer herausfordernden Situation – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Dort können Sie uns auch diskret erste Informationen übermitteln. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen – persönlich, respektvoll und verbindlich.